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Corona-Auszeit: Unfallversicherung schützt Heimwerker
In der Corona-Krise nutzen Viele die Zeit zu Hause, um längst fällige Reparaturen und Renovierungsarbeiten zu erledigen. Doch Do-It-Yourself ist nicht ungefährlich: Mehrere tausend Deutsche verunglücken dabei jedes Jahr schwer. Wer sich in der Hobbywerkstatt verletzt oder beim Renovieren von der Leiter stürzt, bekommt von der gesetzlichen Unfallkasse leider keinen Cent. Heimwerker sollten deshalb eine private Unfallversicherung im Policenordner haben.
Do-It-Yourself gehört zu unseren beliebtesten Freizeitaktivitäten. Wichtig zu wissen: Eine private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und für alle Lebensbereiche. Anders als die gesetzliche Unfallkasse, die bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten greift, schützt eine private Unfallversicherung auch bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr, bei Sport und Hobby oder im Urlaub. Je nach Vertrag zahlt die private Unfallversicherung entweder einmalig eine hohe Kapitalleistung oder eine lebenslange Unfallrente, falls man durch einen Unfall schwere Gesundheitsschäden erleidet und dauerhaft beeinträchtigt bleibt. So lässt sich im Ernstfall der Einkommensausfall auffangen, teure Reha-Maßnahmen finanzieren oder der behinderungsgerechte Umbau der Wohnung bezahlen. Zusätzlich kann bei Vertragsabschluss eine hohe Todesfallleistung abgesichert werden. Das ist besonders wichtig für Versicherte, die für eine Familie finanziell verantwortlich sind und keine Risikolebensversicherung in ausreichender Höhe besitzen.
Experten empfehlen eine private Unfallversicherung mit Progression, also mit stark erhöhter Leistung bei Vollinvalidität. Erstklassige Unfalltarife bieten außerdem eine verbesserte „Gliedertaxe“. Diese Gliedertaxe gibt an, welchen Invaliditätsgrad der Unfallversicherer automatisch anerkennt, falls bestimmte Körperteile oder Sinnesorgane unfallbedingt ausfallen – entsprechend hoch fällt die Versicherungsleistung aus. Wird eine Hand funktionsunfähig, sollte ein guter Tarif mindestens 60 Prozent Invalidität anerkennen, bei Verlust eines Auges 50 Prozent. Taubheit auf einem Ohr sollte mit wenigstens 40 Prozent bewertet werden, der Verlust der Sehkraft mit vollen 100 Prozent.