Die Kfz-Vollkaskoversicherung schützt umfassend, denn sie zahlt sie auch selbst verursachte Schäden am eigenen Wagen. Aber Achtung: Wer einen Eigenschaden grob fahrlässig verursacht, trägt auch mit Vollkasko einen Teil der Kosten selbst – es sei denn, der Versicherer verzichtet im Vertrag auf Leistungskürzungen. „Bei grob fahrlässig verursachten Schäden sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem […]
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