Wer sich tätowieren lässt und infolgedessen erkrankt, riskiert den Anspruch auf Lohnfortfortzahlung im Krankheitsfall. Ein selbst gewähltes Gesundheitsrisiko geht zu Lasten des Arbeitnehmers. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein jetzt entschieden. Im verhandelten Fall ließ sich eine als Pflegehilfskraft beschäftigte Frau ein Tattoo am Unterarm stechen. Die tätowierte Stelle entzündete sich, sodass sie für mehrere Tage […]
- Home
- Jetzt Makler werden
- Beratungswelt
- Baufinanzierung
- Konsumentenkredite
- Krankenkassenvergleich
- Immobilien
- Versicherungen
- Gewerbe-Versicherungen
- Krankenversicherungen
- Privat-Versicherungen
- Anhängerversicherung
- Bauherrenhaftpflicht
- Bauleistungsversicherung
- Bootsversicherung
- Gewässerschadenhaftpflicht
- Glasbruch
- Haus- & Grundstückshaftpflicht
- Hausrat
- Hunde und Katzen-OP Versicherung
- Hundehaftpflicht
- Motorrad
- Pferdehalterhaftpflicht
- Photovoltaik
- PKW (nur private Nutzung)
- Privathaftpflicht
- Rechtsschutz
- Unfallversicherung
- Wohngebäude
- Wohnmobilversicherung
- Wohnwagenversicherung
- Bankprodukte
- Vorsorge & Kapital
- Kampagnen
- Vertriebspartner – Login
- Kunden-App
- Service-Center
