Wer sich für zwei Tage krank meldet und währenddessen an einer „Wild Night Ibiza Party“ teilnimmt, muss mit einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber rechnen. In einem solchen Fall ist die Arbeitsunfähigkeit offenbar nur vorgetäuscht, so hat das Arbeitsgericht Siegburg jetzt entschieden (Az. 5 Ca 1200/22). Eine Pflegeassistentin, die in einem Krankenhaus arbeitete, war für […]
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